Lass uns mal mit dem Offensichtlichen beginnen: die Autorität des Präsidenten des katalanischen Parlaments
Javier Pérez Royo hatte auf ara.cat mehrere Artikel mit der juristischen Betrachtung der Situation in Katalonien um die Amtseinführung des Präsidenten der Generalität veröffentlicht. Wir haben vier dieser Artikel der letzten Tage übersetzt.
Hier ist Teil 2 "Empecemos por lo evidente: la autoridad del presidente del Parlament" vom 7. März 2018
Lass uns mal mit dem Offensichtlichen beginnen: die Autorität des Präsidenten des katalanischen Parlaments
Wenn der Richter nicht die Aufforderung von Roger Torrent erfüllt, begeht er ein Verbrechen
von Javier Pérez RoyoProfessor für Verfassungsrecht an der
Universität von Sevilla
Derjenige, der den Kandidat und das Datum für das Plenum der
Amtseinsetzung zu entscheiden hat, ist der Präsident des katalanischen
Parlaments [Üb. Hinweis: zur Zeit Herr Roger Torrent]. Niemand sonst hat die
Befugnis, dies zu tun. Und niemand darf verhindern, dass seine Entscheidung
materialisiert wird.
Das einzige durch die Verfassung und das Autonomiestatut
Erforderliche ist, dass der vorgeschlagene Kandidat ein gewählter Abgeordneter
ist, und dass ihm nicht das passive Wahlrecht durch ein rechtskräftiges Urteil
entzogen worden ist. Wenn das so ist, darf keiner den Kandidat daran
verhindern, im Plenum anwesend zu sein.
Wenn der vorgeschlagene Kandidat einer Sicherungsmaßnahmen
des unbedingtem Gefängnis unterliegt, hat der Präsident des Parlaments den
Richter anzusprechen, der die Sicherungsmaßnahmen angeordnet hat, nicht damit
der Richter überhaupt dem Kandidat die Erlaubnis erteilt, im Plenum zu sein,
sondern damit der Richter alle erforderliche Maßnahmen trifft, so dass der
Kandidat am Plenum teilnehmen kann.
Der Richter hat keine Autorität in dieser Angelegenheit.
Allein der Präsident des Parlaments hat die Autorität darin. Der Richter ist
dazu verpflichtet, die Aufforderung zu erfüllen, die der Präsident an ihn
adressiert.
Rechtlich hat dies nichts mit der Überprüfung des
Haftbefehls zu tun. Dies sind völlig verschiedene Dinge. Die Überprüfung eines
Haftbefehls ist eine juristische Handlung. Dieser Antrag wird vom Betroffenen
gestellt. Es ist vom Gesetzt so vorgesehen, dass der zuständige Richter ein
Anhörungsverfahren den Parteien [Anmerkung: Parteien im Rechtssinn] gewährt, damit jede Partei die jeweiligen
Behauptungen treffen kann.
Aber die erforderliche Maßnahmen zu treffen, um die
Aufforderung des Präsidenten des Parlaments zu erfüllen, damit der vorgeschlagene
Kandidat an der Eröffnungssitzung teilnehmen kann ist ein materielles Vorgehen
ohne jegliche Rechtsnatur. Der Richter muss sich einfach dem zuständigen
Ministerium zuwenden, meines Erachtens dem Innenministerium, eventuell auch dem
Justizministerium, damit der Kandidat zum Parlament mit allen seiner Meinung
nach erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und danach genauso zurück ins
Gefängnis befördert wird, wenn die Eröffnungssitzung zu Ende ist.
Niemand darf verhindern, dass die Entscheidung des
Präsidenten des katalanischen Parlaments materialisiert wird.
Später soll der Richter über den Revisionsantrag des
Haftbefehls entscheiden, was juristisch unabhängig von der Eröffnungssitzung,
wie schon erwähnt, ist. Der ernannte Kandidat, der an der Eröffnungssitzung
teilnimmt, unterliegt dennoch immer noch der Sicherheitsmaßnahme des
Untersuchungsrichters. Ihm fehlt immer noch die Freizügigkeit. Er darf nur an
der Eröffnungssitzung unter Bewachung von den Mitgliedern der
Sicherheitskräfte, die der Richter anordnet, teilnehmen und nach Abschluss vom
Parlament ins Gefängnis befördert werden.
Innerhalb der Amtseinsetzungsprozedur soll nicht der
Kandidat sich an dem Richter wenden, damit er ihm die Erlaubnis zur Teilnahme
an der Sitzung im Parlament erteilt, sondern der Präsidenten des Parlaments
wendet sich an den Richter und fordert ihm auf, das Erforderliche zu
bestimmen, damit der Kandidat am Tag und Zeit vom Beginn der Sitzung im
Parlament anwesend ist.
Wenn der Richter die Aufforderung des Präsidenten missachten
würde, beginge er ein Verbrechen und zwar ein schweres Verbrechen, insofern
dass er das ordnungsmäßige Arbeiten der Institution, bei der die
Vorgehensweise der Machtlegitimierung in der Autonomieregion von Katalonien als
konstitutiver Teil des spanischen Staates, was auch der Staat ist, liegt,
verhindern würde.
Nach der Parlamentsbildung ist die Amtseinsetzung des
Präsidenten die Handlung, mit der die Legislaturperiode beginnt. Die
parlamentarische Aktivität unterliegt nach jeder Wahl-Ausschreibung der
aufschiebenden Bedingung, die nach der Amtseinsetzung des
Präsidenten aufgelöst werden kann. Wenn keine Amtseinsetzung des Präsidenten innerhalb des gesetzlich
festgelegten Fristen stattfindet, wird das Parlament aufgelöst. Es gibt kein
parlamentarischen Akt, der individuell betrachtet so wichtig wie die Amtseinsetzung
des Präsidenten der Regierung der Nation oder einer autonomen Region. Der
Präsident des Abgeordnetenhauses in einem Fall oder der Präsident des
Parlaments in dem anderen sind die einzige Autoritäten, die befehlen dürfen,
wie der Amtseinsetzung erfolgen soll. Es ist eine exklusive und
ausschließenden Macht. Niemand darf ihre Autorität ignorieren. Nicht mal das
Verfassungsgericht dürfte das. Seine Entscheidungen sind bindende Befehle.
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