Die Amtseinsetzung wurde gegen die Verfassung zunichte gemacht

Zweiter Teil einer Serie von Javier Pérez Royo, Professor für Verfassungsrecht an der Universität von Sevilla, auf ara.cat. mit juristischen Betrachtungen zu Verhalten gegenüber Katalonien, dessen VertreterInnen oder deren BürgerInnen.

Hier ist Teil 2 von 4 "Investidura truncada en contra de la Constitució" vom 24. März 2018


Analyse

Die Amtseinsetzung wurde gegen die Verfassung zunichte gemacht

Die spanische Demokratie wird von Llarenas Entscheidung angegriffen


Zwei Offensichtlichkeiten zum Anfang. Erstens, ist die Amtseinsetzung eine parlamentarische Handlung, die nur mit den Wahlen zusammenhängt. Die Amtseinsetzung ist die parlamentarische Handlung, wodurch die Willenserklärung der Wählerschaft perfektioniert wird. Wenn also keine Amtseinsetzung stattfindet, wird das Parlament aufgelöst. Zweitens, ist die Handlung der Amtseinsetzung ausschließlich in der Verfassung und dem Autonomiestatut geregelt. Es besteht eine verfassungsrechtliche und satzungsgemäße Reserve für die Amtseinsetzung.

Sobald die Wahlergebnisse erklärt sind und das Parlament konstituiert ist, kann nur der Präsident der Kammer den Vorschlag des Kandidaten unter der doppelten Bedingung machen, dass er zum Abgeordneten gewählt wird und dass ihm das Stimmrecht nicht durch ein endgültiges Gerichtsurteil entzogen wird. Bis zur Reform der Verfassung und des Autonomiestatuts ist dies die Amtseinsetzung.

Das Strafgesetzbuch muss nachgeben

In Bezug auf die Sitzung, um einen Präsidenten zu wählen, muss die gesamte Rechtsordnung des Staates im Einklang mit der Verfassung und dem Autonomiestatut ausgelegt werden. Das Gegenteil ist das Aufbrechen des Prinzips der normativen Hierarchie auf die eindeutigste Art und Weise. Und wir dürfen nicht vergessen, dass in Artikel 9.3 gesagt wird, dass die Verfassung die normative Hierarchie garantiert.

Es gibt keine Regel und somit keine gerichtliche Entscheidung, die sich gegen die Anwesenheit eines vom Präsidenten des Parlaments in der Amtseinsetzung vorgeschlagenen Kandidats richten könnte. Die Verfassung und das Autonomiestatut sind nicht diejenigen, die vor dem Strafgesetzbuch oder dem Strafverfolgungsgesetz nachgeben müssen, sondern umgekehrt.

In der Rechtswelt kann fast alles diskutiert werden, aber nicht alles. Es gibt etwas, das unbestreitbar sein muss, damit es politisch und rechtlich ordentlich über alles andere diskutiert werden kann. Und unbestreitbar ist die Überlegenheit der Verfassung und des Autonomiestatuts, des so genannten Verfassungsblocks, über allen anderen Normen und Rechtsakten. Ohne dass es unbestreitbar ist, kann Demokratie nicht als politische Form existieren.

Dies ist, was Richter Pablo Llarena entgangen ist. Und er hat es zweimal getan: mit der Amtseinsetzung von Jordi Sànchez und mit der von Jordi Turull. Er hat das Prinzip der normativen Hierarchie umgekehrt und damit die Verfassung und das Autonomiestatut sowie das passive Wahlrecht der vorgeschlagenen Kandidaten und das aktive Wahlrecht aller Bürger verletzt, die die Wählerschaft bilden.

Man sollte gegen diese Handlungen von Richter Pablo Llarena unbedingt vorgehen, da diesen Angriff gegen das Parlament und das in der Kammer vertretene katalanische Volk nicht toleriert wird. Der Oberste Gerichtshof zunächst und, wenn es notwendig sein sollte, das Verfassungsgericht danach, sollten gezwungen werden, auf diese verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigende Maßnahme zu reagieren.

Wenn diesen spanischen Gerichte keine Antwort dazu geben, könnte man sich letztendlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Nicht nur Katalonien ist von der eindeutig verfassungswidrigen Entscheidung von Llarena betroffen. Es ist die gesamte spanische Demokratie, die von dieser Entscheidung angegriffen wird.


Aus dem Katalansichen von Eva

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