Zweiter Teil einer Serie von Javier Pérez Royo, Professor für Verfassungsrecht an der Universität von Sevilla, auf ara.cat. mit juristischen Betrachtungen zu Verhalten gegenüber Katalonien, dessen VertreterInnen oder deren BürgerInnen.
Hier ist Teil 2 von 4 "Investidura truncada en contra de la Constitució" vom 24. März 2018
Analyse
Die Amtseinsetzung wurde gegen die Verfassung zunichte gemacht
Die spanische Demokratie wird von Llarenas Entscheidung angegriffen
Zwei Offensichtlichkeiten zum Anfang. Erstens, ist die
Amtseinsetzung eine parlamentarische Handlung, die nur mit den Wahlen
zusammenhängt. Die Amtseinsetzung ist die parlamentarische Handlung, wodurch
die Willenserklärung der Wählerschaft perfektioniert wird. Wenn also keine
Amtseinsetzung stattfindet, wird das Parlament aufgelöst. Zweitens, ist die
Handlung der Amtseinsetzung ausschließlich in der Verfassung und dem
Autonomiestatut geregelt. Es besteht eine verfassungsrechtliche und
satzungsgemäße Reserve für die Amtseinsetzung.
Sobald die Wahlergebnisse erklärt sind und das Parlament
konstituiert ist, kann nur der Präsident der Kammer den Vorschlag des
Kandidaten unter der doppelten Bedingung machen, dass er zum Abgeordneten
gewählt wird und dass ihm das Stimmrecht nicht durch ein endgültiges
Gerichtsurteil entzogen wird. Bis zur Reform der Verfassung und des
Autonomiestatuts ist dies die Amtseinsetzung.
Das Strafgesetzbuch muss nachgeben
In Bezug auf die Sitzung, um einen Präsidenten zu wählen,
muss die gesamte Rechtsordnung des Staates im Einklang mit der Verfassung und
dem Autonomiestatut ausgelegt werden. Das Gegenteil ist das Aufbrechen des
Prinzips der normativen Hierarchie auf die eindeutigste Art und Weise. Und wir
dürfen nicht vergessen, dass in Artikel 9.3 gesagt wird, dass die Verfassung
die normative Hierarchie garantiert.
Es gibt keine Regel und somit keine gerichtliche
Entscheidung, die sich gegen die Anwesenheit eines vom Präsidenten des
Parlaments in der Amtseinsetzung vorgeschlagenen Kandidats richten könnte. Die
Verfassung und das Autonomiestatut sind nicht diejenigen, die vor dem
Strafgesetzbuch oder dem Strafverfolgungsgesetz nachgeben müssen, sondern
umgekehrt.
In der Rechtswelt kann fast alles diskutiert werden, aber
nicht alles. Es gibt etwas, das unbestreitbar sein muss, damit es politisch und
rechtlich ordentlich über alles andere diskutiert werden kann. Und
unbestreitbar ist die Überlegenheit der Verfassung und des Autonomiestatuts,
des so genannten Verfassungsblocks, über allen anderen Normen und Rechtsakten.
Ohne dass es unbestreitbar ist, kann Demokratie nicht als politische Form
existieren.
Dies ist, was Richter Pablo Llarena entgangen ist. Und er
hat es zweimal getan: mit der Amtseinsetzung von Jordi Sànchez und mit der von
Jordi Turull. Er hat das Prinzip der normativen Hierarchie umgekehrt und damit
die Verfassung und das Autonomiestatut sowie das passive Wahlrecht der
vorgeschlagenen Kandidaten und das aktive Wahlrecht aller Bürger verletzt, die
die Wählerschaft bilden.
Man sollte gegen diese Handlungen von Richter Pablo Llarena
unbedingt vorgehen, da diesen Angriff gegen das Parlament und das in der
Kammer vertretene katalanische Volk nicht toleriert wird. Der Oberste
Gerichtshof zunächst und, wenn es notwendig sein sollte, das Verfassungsgericht
danach, sollten gezwungen werden, auf diese verfassungsrechtlich nicht zu
rechtfertigende Maßnahme zu reagieren.
Wenn diesen spanischen Gerichte keine Antwort dazu geben,
könnte man sich letztendlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
wenden. Nicht nur Katalonien ist von der eindeutig verfassungswidrigen
Entscheidung von Llarena betroffen. Es ist die gesamte spanische Demokratie,
die von dieser Entscheidung angegriffen wird.
Aus dem Katalansichen von Eva
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